Luftdruck:

Zu niedriger Luftdruck führt zu einer starken Erwärmung des Reifens und damit zu der Gefahr eines Reifenschadens. Außerdem beeinträchtigt zu niedriger Luftdruck die Fahrstabilität, fördert den Verschleiß und verursacht höheren Kraftstoffverbrauch. Deshalb Luftdruck alle 14 Tage am kalten Reifen prüfen. Grundsätzlich nie verkehrt: Füllen Sie 0,2 bar mehr ein als vorgeschrieben ist, da die Fahrzeughersteller aus Komfortgründen meist nur den Mindestdruck angeben. Reserverad nicht vergessen! Ventilkappen immer fest aufschrauben, fehlende sofort ersetzen.

Profiltiefe:

Bereits bei einer Profiltiefe von 4 mm nimmt die Haftung des Reifens, insbesondere der Breitreifen, bei Nässe deutlich ab. Die Reifen können den Wasserfilm nicht mehr verdrängen, sie verlieren den Kontakt zur Straße, das Fahrzeug lässt sich nicht mehr lenken und bremsen. Deshalb Reifen nicht bis auf die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm abfahren. Je nach Breite der Sommerreifen spätestens bei 2 bis 2,5 mm, Winterreifen bereits bei 4 mm Restprofiltiefe erneuern.

Winterreifen:

Bei lockerem Schnee und Matsch haben M+S Reifen deutlich bessere Hafteigenschaften als Sommerreifen. Die Wintertauglichkeit von Breit und Hochgeschwindigkeits-Reifen (für Fahrzeuge über 210 km/h) ist meist unbefriedigend. Deshalb in schneereichen Gegenden auf M+S Reifen umrüsten. Luftdruck um 0,2 bar erhöhen. Tempolimit beachten. Plakette mit der Reifenhöchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers anbringen, falls diese unter ahrzeughöchstgeschwindigkeit liegt.

Reifenersatz:

Bei der Verwendung unterschiedlicher Reifentypen verschlechtern sich die Fahreigenschaften. Mischbereifung (Diagonal-/Radialreifen) ist sogar verboten. Deswegen auf allen vier Rädern (mindestens allerdings auf einer Achse) Reifen gleichen Typs verwenden. Neues Reserverad in den Tausch der Reifen einbeziehen. Im Zweifelsfall bessere Reifen auf der Hinterachse einsetzen. Es dürfen grundsätzlich nur Reifen auf Ihrem Fahrzeug gefahren werden, deren Bezeichnung in den Fahrzeugpapieren angegeben ist. Bei der Neumontage von Reifen auch neue Ventile verwenden.

Reifenalterung:

Reifen altern, auch wenn sie nicht benutzt werden! Die Sicherheit von alten Reifen nimmt deutlich ab. Deshalb Reifen, die älter als 8 Jahre sind, nicht mehr verwenden.

Bordsteinparken:

Heftiges Anprallen gegen Bordsteine ist gefährlich. Es kann zu versteckten Reifenschäden führen, die sich erst später bemerkbar machen. Deshalb Bordsteinkanten nur langsam und möglichst im rechten Winkel überrollen, Reifen nicht an Bordsteinkanten quetschen und nicht auf nur einem Teil der Aufstandsfläche abstellen.

Reifenschäden:

Durch offene Verletzungen des Gummimaterials des Reifens dringt Feuchtigkeit z. T. bis zu dem Reifenunterbau ein und führt dort zu Korrosion und Schwächung der Stahldrähte des Gürtels. Die häufige Folge ist ein Ablösen der Lauffläche. Deshalb Reifen regelmäßig auf eingedrungene Fremdkörper, Risse und Beulen überprüfen. Beschädigte Reifen am besten möglichst schnell ersetzen. Das Einziehen eines Schlauches ist nur ein Notbehelf.

Reifenlagerung:

Gummi altert durch Wärme, Feuchtigkeit und bei Sonneneinstrahlung stärker und wird durch viele Lösungsmittel angegriffen. Deshalb Reifen in einem trockenen, kühlen Raum möglichst dunkel lagern, Reifen ohne Felgen stehend, sonst liegend lagern. Berührung mit Benzin, Öl und Fett vermeiden.

.... noch ein Wort zu Reifenschäden:

Reifen gehören zu den Teilen des Autos, die größte Bedeutung für die Sicherheit haben. Man erwartet, dass Reifenschäden nur äußerst selten auftreten. Und doch versagen etwa 3 Millionen Reifen pro Jahr in Deutschland vorzeitig ihren Dienst. Die Defektursachen sind jedoch nur in den seltensten Fällen vom Reifenhersteller zu vertreten.

Viel häufiger sind Reifenschäden zurückzuführen auf:

Äußere Einwirkung, z. B. Einfahr- und Schnittverletzungen

Anwendungsfehler, z. B. Fahren mit zu niedrigem Luftdruck, Überfahren von Bordsteinen usw.

Tückisch ist, dass Reifen ein "Gedächtnis" für Fehlbehandlungen haben. Das unvorsichtige Überfahren eines Bordsteines oder das Fahren mit zu geringem Luftdruck kann schon längere Zeit zurückliegen, bis es zum äußerlichen Defekt des Reifens kommt.

Wenn ein Reifendefekt auftritt, der vermutlich auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist, sollte der Reifen über den Fachhandel an den Hersteller zur Reklamation eingereicht werden. Wird die Reklamation anerkannt, erstattet der Reifenhersteller je nach der Restprofiltiefe des Reifens einen Teil des Reifenpreises.

Wird die Reklamation mit einer unzutreffenden Begründung abgelehnt, besteht die Möglichkeit, von einem anderen Reifenhersteller kostenlos eine Kontrollprüfung durchführen zu lassen. Tritt durch den Reifendefekt auch ein Schaden am Fahrzeug oder sogar Personenschaden auf, kommen die gesetzlichen Regelungen der Produzentenhaftung zum Tragen. Wegen der komplexen juristischen Probleme empfiehlt es sich, in diesen Fällen einen Anwalt einzuschalten.

Bereifungskennzeichnung:

Grundsätzlich muss die Kennzeichnung der Reifen mit den Eintragungen in den Fahrzeugpapieren übereinstimmen. Unter den Ziffern 20 bis 23 des Fz-Scheins „Größenbezeichnung der Bereifung“ sind die Standard-Reifendimensionen aufgeführt. Häufig stehen weitere Angaben zu möglichen Reifenfabrikaten, zusätzlich verwendbaren Felgen und Reifen sowie zur Verwendung von Schneeketten in dem Feld 33 „Bemerkungen“. Beim Reifenkauf sollte also immer der Fahrzeugschein vorgelegt werden. Zulässige Abweichungen zwischen Schein und Reifen: Siehe Punkt 8 unter "Weitere Beschriftung der Reifenflanke und Ausnahmen".

Ein Beispiel:
175/65R13 80T - Die Bedeutung der einzelnen Zahlen und Buchstaben ist wie folgt:

175 Reifenbreite in mm (in diesem Beispiel: 17,5 cm)
65 Diese Zahl gibt das Verhältnis der Reifenhöhe zur Reifenbreite in Prozent an. (in diesem Beispiel: 17,5 cm * 65 %=11,375 cm)
R Bauart des Reifens (in diesem Beispiel: Radialbauweise)
Buchstabe Bauart
R Radialbauweise
D oder "-" Diagonalbauweise

Bis in die 60-iger Jahre war der Diagonalreifen Standard. Sofern heute noch für Spezialfälle (z.B. Oldtimer) produziert, steht anstelle des "R" ein "D" oder auch „–”. Hinweis: Es dürfen grundsätzlich nur Reifen einer Bauart montiert werden. Mischbereifung – also Diagonal- und Radialreifen auf einem Fahrzeug, ist lt. StVZO § 36 nicht zulässig.

13 Felgendurchmesser in Zoll(") (in diesem Beispiel: 13", 1" = 2,54 cm)
80 Tragfähigkeitskennzahl | Load-Index (LI) von Autoreifen (für Winterreifen) (in diesem Beispiel: 450kg)

Kennzahl Tragfähigkeit
48 180kg
49 185kg
50 190kg
51 195kg
52 200kg
53 206kg
54 212kg
55 218kg
56 224kg
57 230kg
58 236kg
59 243kg
60 250kg
61 257kg
62 265kg
63 272kg
64 280kg
65 290kg
66 300kg
67 307kg
68 315kg
69 325kg
70 335kg
71 345kg
72 355kg
73 365kg
74 375kg
75 387kg
76 400kg
77 412kg
78 425kg
Kennzahl Tragfähigkeit
79 437kg
80 450kg
81 462kg
82 475kg
83 487kg
84 500kg
85 515kg
86 530kg
87 545kg
88 560kg
89 580kg
90 600kg
91 615kg
92 630kg
93 650kg
94 670kg
95 690kg
96 710kg
97 730kg
98 750kg
99 775kg
100 800kg
101 825kg
102 850kg
103 875kg
104 900kg
105 925kg
106 950kg
107 975kg
108 1000kg
109 1030kg
T Geschwindigkeitssymbol | Speed-Index (SI) (in diesem Beispiel: bis 190 km/h)
Kennbuchstabe Geschwindigkeit
A1 bis65km/h
A2 bis50km/h
A3 bis65km/h
A4 bis50km/h
A5 bis65km/h
A6 bis50km/h
A7 bis65km/h
A8 bis50km/h
B bis65km/h
C bis50km/h
D bis65km/h
E bis70km/h
F bis80km/h
G bis90km/h
J bis100km/h
Kennbuchstabe Geschwindigkeit
M bis130km/h
P bis150km/h
Q bis160km/h
R bis170km/h
S bis180km/h
T bis190km/h
U bis200km/h
H bis210km/h
V bis240km/h
W bis270km/h
Y bis300km/h
VR über210km/h
ZR über240km/h
ZR* über270km/h

Für sehr schnelle, ältere Fahrzeuge werden Reifen mit den Bezeichnungen VR (Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h) und ZR (über 270 km/h) angeboten. Die maximale Geschwindigkeit, mit der diese Reifen tatsächlich gefahren werden dürfen, ist abhängig von Radlast, dem Sturzwinkel und anderen Spezifika des Fahrzeugs. Im allgemeinen gibt es aus diesem Grund in der betroffenen Fahrzeuggruppe dringend einzuhaltende Fabrikats- und Typenbindungen. Das Geschwindigkeitssymbol der montierten Reifen darf nur gleich oder höherrangig sein als die Angabe im Fahrzeugschein. Dies gilt auch, wenn die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs weit unter der (lt. Fz.-Schein geforderten) Höchstgeschwindigkeit der Reifen liegt.

Felgenkennzeichnung

Ein Beispiel: 6 1/2 J x 15 ET47 (5x120x72,5) -

Diese beispielhafte Felgenbezeichnung heißt aufgeschlüsselt: 6 1/2 (in Zoll) ist die Felgenbreite, J die Typenbezeichnung des Felgenhorns, x steht für Tiefbettfelge, 15 für den Felgendurchmesser (in Zoll). ET heißt Einpresstiefe und bezeichnet den Versatz der Felgenmitte zur Radnarbe (wo die Felge befestigt wird), wird in Millimeter (hier 47 mm) angegeben; das bedeutet, dass die Felge in den Radkasten hinein-"gepresst" ist (LKW-Hinterachsen haben meist negative ET, sind also herausgezogen). Anschließend folgen Daten zu den Löchern: 5-Loch-Felge, Lochabstand 120 mm, Mittellochdurchmesser 72,5 mm.

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